
KFZ-Gutachter-Lexikon
Wichtige Begriffe rund ums Gutachten einfach erklärt
Willkommen im KFZ-Gutachter-Lexikon von Gutachter Tegos! Hier finden Sie verständliche Erklärungen zu häufig verwendeten Begriffen aus der Welt der KFZ-Gutachten, Unfallregulierung und Fahrzeugbewertung. Ideal für alle, die sich einen schnellen Überblick verschaffen möchten – von A wie Altschaden bis W wie Wirtschaftlicher Totalschaden.
Tipp: Sie haben einen konkreten Schadenfall? Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich – sprechen Sie uns einfach an!
Ein Altschaden ist ein nicht reparierter Schaden an einem Fahrzeug. Er unterscheidet sich vom Vorschaden, der zwar repariert, aber möglicherweise nicht fachgerecht instand gesetzt wurde.
➡ Warum ist das wichtig?
Bei einer Fahrzeugbewertung oder einem Unfallgutachten spielt es eine große Rolle, ob es sich um einen neuen Schaden oder einen bestehenden Altschaden handelt. Versicherungen berücksichtigen Altschäden oft nicht oder nur eingeschränkt.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen, um Missverständnisse bei zukünftigen Schadenfällen zu vermeiden.
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten unter 750 € liegen. In diesem Fall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers keine Gutachterkosten – es reicht ein Kostenvoranschlag.
➡ Wichtig: Lassen Sie einen Experten prüfen, ob es sich wirklich um einen Bagatellschaden handelt. Manchmal sind Schäden auf den ersten Blick klein, haben aber größere versteckte Auswirkungen.
📌 Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns, um festzustellen, ob Ihr Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Eine fachkundige Einschätzung kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche korrekt durchzusetzen.
Die fiktive Abrechnung ermöglicht es Ihnen, sich die Reparaturkosten nach einem Unfall auszahlen zu lassen, anstatt die Reparatur durchführen zu lassen.
➡ Beachten Sie:
📌 Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Gutachter beraten, bevor Sie sich für eine fiktive Abrechnung entscheiden. So stellen Sie sicher, dass Sie keine finanziellen Nachteile haben.
Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, den Schaden vollständig zu übernehmen.
📌 Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen! Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter – die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers.
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie einen Unfall selbst verschuldet haben und eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) besteht.
➡ Unterschiede zwischen Teilkasko und Vollkasko:
- Teilkasko: Deckt Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden, Feuer & Naturkatastrophen
- Vollkasko: Deckt selbstverschuldete Unfälle & Vandalismus zusätzlich zur Teilkasko
📌 Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau, um sicherzugehen, welche Schäden gedeckt sind.
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen.
➡ Bedingungen:
📌 Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten, um sicherzustellen, dass Sie die maximale Nutzungsausfallentschädigung erhalten.
📌 Unser Tipp: Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass die Versicherung keine zu niedrige Restwertschätzung vornimmt.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher als der Fahrzeugwert sind.
📌 Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Sachverständigen beraten, um sicherzustellen, dass Sie die beste Entschädigung erhalten.
Persönliche Beratung statt Fachchinesisch
Sie haben eine Frage zu einem dieser Begriffe oder benötigen Unterstützung bei einem aktuellen Schadenfall? Wir erklären Ihnen alle Details verständlich und transparent – am Telefon, per E-Mail oder persönlich vor Ort.
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